Finalsan® Konzentrat 'UnkrautFrei Plus' 2 Liter (1 L / € 17,50)
Finalsan® Konzentrat 'UnkrautFrei Plus' 2 Liter (1 L / € 17,50)
Finalsan® Konzentrat 'UnkrautFrei Plus' 2 Liter (1 L / € 17,50)
Finalsan® Konzentrat 'UnkrautFrei Plus' 2 Liter (1 L / € 17,50)
Finalsan® Konzentrat 'UnkrautFrei Plus' 2 Liter (1 L / € 17,50)
Pflanzen sind Individualisten. Bitte berücksichtigen Sie, dass die hier vorgestellten Fotos nur Beispiele sind. Form, Farbe, Größe und Aussehen können immer etwas von der „Norm“ abweichen, da sich jede Pflanze naturbedingt individuell entwickelt. Die Qualität unserer Pflanzen bleibt davon jedoch unbeeinflusst. Alle Kulturen werden bei uns mit gleicher Sorgfalt, Hingabe und fachgerechter Behandlung angepflanzt und bis zum Liefertermin gehegt und gepflegt.

Finalsan® Konzentrat 'UnkrautFrei Plus' 2 Liter (1 L / € 17,50) Bestellnummer 7702587

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Einordnung nach CLP-Verordnung:
Weitere Informationen
  • P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
  • P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • P305+P351+P338 - Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
  • EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • SP1 - Gewässer nicht verunreinigen mit dem Produkt oder seiner Verpackung.
Unsere lichtdurchlässigen Versandverpackungen sind aus 100% wiederverwendetem PET hergestellt. Das schont Ressourcen, unsere Umwelt und ermöglicht einen sicheren Pflanzenversand.

Helfen Sie mit und entsorgen Sie bitte auch Ihre Verpackungen entsprechend - der Umwelt zuliebe. Danke.

Finalsan® Konzentrat 'UnkrautFrei Plus' 2 Liter

Total-Unkrautvernichter gegen eine Vielzahl von Unkräutern und Gräsern.
Stark auch gegen Moose, Algen und Problemunkräuter wie Giersch und Ackerschachtelhalm.
Wirkt bis in die Wurzel! Schnell sichtbare Wirkung in wenigen Stunden. Kraftvoll mit 2fach-Wirksystem.Biologisch abbaubar (nach OECD 301 F).
Wasserlösliches Konzentrat für die Behandlung größerer Flächen.

Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten.

Zulassungsnummer: 006193-64

Zulassungsinhaber: W. NEUDORFF GMBH KG, An der Mühle 3, D31860 Emmerthal, Telefon 05155/624-0

Giftnotruf Berlin
Telefon +49- (0) 30 / 30686 790


Wirkungsbereich: Kontakt-Herbizid, wasserlösliches Konzentrat
Wirkstoffgehalt: 30 g/l Maleinsäurehydrazid (40,17 g/l Kalium-Salz)
186,7 g/l Pelargonsäure

Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 0


Produktnutzen: Wirkt bis in die Wurzel! Schnell sichtbare Wirkung in wenigen Stunden. Kraftvoll mit 2fach-Wirksystem.

Anwendungszeitraum: Februar bis November.

Umweltaussage: Biologisch abbaubar (nach OECD 301 F) und schonend für Haustiere, Bienen (NB 6641) und Igel.

Sonstiges: Fläche kann nach dem Antrocknen sofort wieder betreten werden.

Zulassungsgebiete: Gegen ein- und zweikeimblättrige Unkräuter sowie Algen und Moose unter Zierpflanzen und Ziergehölzen im Freiland. Gegen ein- und zweikeimblättrige Unkräuter sowie Algen und Moose auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen im Nichtkulturland.

Pflanzenverträglichkeit:
Nicht zur Beseitigung von Unkräutern und Moos in Rasenflächen geeignet, da alle grünen Pflanzenteile
abgetötet werden. Bei der Anwendung dürfen die Blätter von angrenzenden Gartenpflanzen nicht durch die
Spritzbrühe getroffen werden, da die Gefahr einer Schädigung besteht. Schäden an der Kulturpflanze sind
möglich. Holzige Pflanzenteile werden nicht geschädigt, sodass Finalsan UnkrautFrei Plus problemlos unter
Bäumen und Sträuchern angewendet werden kann.


Information zur Bienengefährlichkeit: NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).

Produktbezogene Verbote: Absolutes Anwendungsverbot: Nur für das Anwendungsgebiet Nichtkulturland: der Einsatz des Produktes in diesem Bereich ist genehmigungspflichtig, d.h. vor Anwendung muss eine Genehmigung bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung eingeholt werden.

Gebrauch:
Vor Gebrauch kräftig schütteln! Optimale Wirkung bei einer Unkrautgröße von 5-10 cm. Unkräuter komplett
benetzen um eine maximale Wirkstoffaufnahme zu garantieren. Die Unkräuter sollten bei der Spritzung
trocken sein. Mindesttemperatur bei der Anwendung: 10 °C.
Messbecherverschluss abschrauben, Spitze des Spritzverschlusses mit einem Messer abschneiden. Zur
Dosierung Messbecher oder Skalierung auf Sichtstreifen am seitlichen Flaschenrand verwenden. 100 ml
entsprechen 5 Messbechern. Bei Unterdosierung ist die Wirkung vermindert.
Als Einzelpflanzen- bzw. Teilflächenbehandlung spritzen: 100 ml Spritzbrühe/m² Unkrautfläche. Nicht zur
Gießbehandlung geeignet. Eine Neubepflanzung ist bereits nach 2 Tagen möglich.
Wiederholung der Behandlung: Sollten Unkräuter wieder austreiben, muss die Spritzung wiederholt werden.
Spritzung erst dann wiederholen, wenn die Unkräuter erneut 5-10 cm groß sind. Maximal 2 Anwendungen
im Abstand von 30-60 Tagen.
Neupflanzung nach Anwendung von Finalsan UnkrautFrei Plus: Flächen, die mit Finalsan UnkrautFrei Plus
behandelt wurden, sollten einen Tag lang nicht bearbeitet werden, damit das Mittel seine Wirkung
vollständig entfalten kann. Neupflanzungen können bereits 2 Tage nach Behandlungen mit Finalsan
UnkrautFrei Plus durchgeführt werden. Neuaussaaten können 14 Tage nach der Spritzung vorgenommen
werden.

Hinweise zum Schutz des Anwenders:
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Arbeitskleidung (mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe tragen bei der
Ausbringung/Handhabung des Mittels. Bei Nachfolgearbeiten in frisch behandelten Pflanzen sind
Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe zu tragen. Die
Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche
Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.

Hinweise zum Schutz der Umwelt:
Das Mittel wird bis zur höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder
Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich
eingestuft (B4). Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden
Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet. Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen
sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge
über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Produktreste nicht dem
Hausmüll beigeben, sondern in der Originalverpackung bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften
anliefern. Gegebenenfalls Stadt- oder Kreisverwaltung um Auskunft bitten.

Umweltschutz/Anwendungsbestimmungen:
Das Mittel wird bis zur höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder
Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich
eingestuft (B4).
Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden
Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet. Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.

Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten
nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hofund
Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte
nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über
Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die
nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer
Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude
oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie
Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen
veränderte Landflächen gehören. Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen
Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht
verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen
können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 € geahndet werden.

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.

Weitere Anwendungshinweise:
Der Geruch von Finalsan UnkrautFrei Plus ist wirkstoffspezifisch und nach kurzer Zeit nicht mehr
wahrnehmbar.
Wirkungsspektrum:
Finalsan UnkrautFrei Plus wirkt gegen viele wichtige Unkräuter wie z.B. Löwenzahn,Wegerich-Arten,
Gräser, Giersch, Ackerschachtelhalm, Vogelmiere, Brennnessel und Distel. Die Wirkung ist bereits
nach einem Tag sichtbar. Außerdem werden Moose und Algen bekämpft. Das Mittel besitzt keine
nachhaltige Wirkung.
Nicht zur Beseitigung von Unkräutern und Moos in Rasenflächen geeignet, da alle grünen
Pflanzenteile abgetötet werden. Bei der Anwendung dürfen die Blätter von angrenzenden
Gartenpflanzen nicht durch die Spritzbrühe getroffen werden, da die Gefahr einer Schädigung besteht.
Schäden an der Kulturpflanze sind möglich. Holzige Pflanzenteile werden nicht
geschädigt, sodass Finalsan UnkrautFrei Plus problemlos unter Bäumen und Sträuchern angewendet
werden kann.
Neupflanzung nach Anwendung von Finalsan UnkrautFrei Plus:
Flächen, die mit Finalsan UnkrautFrei Plus behandelt wurden, sollten einen Tag lang nicht bearbeitet
werden, damit das Mittel seine Wirkung vollständig entfalten kann. Neupflanzungen können bereits 2
Tage nach Behandlungen mit Finalsan UnkrautFrei Plus durchgeführt werden. Neuaussaaten können
14 Tage nach der Spritzung vorgenommen werden.
Materialverträglichkeit:
Das Mittel hinterlässt auf Verbundsteinpflaster, Basaltpflaster und Waschbeton keine rostbraunen
Flecken. Eventuell nach der Anwendung auftretende weißliche Beläge verschwinden nach Regenfällen
rasch wieder. Bei anderen Materialien Verträglichkeit an verdeckter Stelle prüfen. Keine Anwendung
auf Kunstharzplatten. Kontakt mit kupfer- und zinkhaltigen Ober flächen vermeiden. Bei Kontakt mit
Messingteilen kann es zur Ausbildung von Belägen kommen.

Gefahren- und Sicherheitshinweise:
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Darf
nicht in die Hände von Kindern gelangen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder
Kennzeichnungsetikett bereithalten. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit
Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Abfälle und Behälter
müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.

EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.

Erste-Hilfe-Maßnahmen:
Bei Unfall oder Unwohlsein Arzt hinzuziehen. Für Frischluft sorgen. Bei Berührung mit der Haut mit Wasser abspülen. Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser ausspülen. Bei auftretenden Beschwerden nach Verschlucken Arzt aufsuchen. Hinweise für den Arzt: Keine produktspezifischen Symptome bekannt.

Entsorgung: Entleerte Verpackungen nicht wiederverwenden. Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben,
sondern in der Originalverpackung bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften anliefern.
Gegebenenfalls Stadt- oder Kreisverwaltung um Auskunft bitten.

Lagerung: Nur  im  Originalbehälter  aufbewahren.  Nicht  zusammen  mit  Futtermitteln  lagern.  Nicht  zusammen  mit Lebensmitteln lagern. Vor Frost schützen.



> Hinweise zur Verwendung (Sicherheitsdatenblatt)

> (Gebrauchsanweisung)

> CLP-Verordnung

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