Xentari® 'Raupenfrei' 25 g (1 kg / € 679,60)
Xentari® 'Raupenfrei' 25 g (1 kg / € 679,60)
Xentari® 'Raupenfrei' 25 g (1 kg / € 679,60)
     
Pflanzen sind Individualisten. Bitte berücksichtigen Sie, dass die hier vorgestellten Fotos nur Beispiele sind. Form, Farbe, Größe und Aussehen können immer etwas von der „Norm“ abweichen, da sich jede Pflanze naturbedingt individuell entwickelt. Die Qualität unserer Pflanzen bleibt davon jedoch unbeeinflusst. Alle Kulturen werden bei uns mit gleicher Sorgfalt, Hingabe und fachgerechter Behandlung angepflanzt und bis zum Liefertermin gehegt und gepflegt.

Xentari® 'Raupenfrei' 25 g (1 kg / € 679,60) Bestellnummer 7702845

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Einordnung nach CLP-Verordnung:
Achtung
Weitere Informationen
  • H319 - Verursacht schwere Augenreizung.
  • P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
  • P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
  • P302+P352 - Bei Berührung mit der Haut: Mit viel Wasser waschen.
  • P305+P351+P338 - Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
  • P337+P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
  • P501 - Inhalt / Behälter der Entsorgung gemäß den örtlichen/nationalen/internationalen Vorschriften zuführen.
  • P261 - Einatmen von Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden.
  • EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • EUH208 - Enthält Bacillus thuringiensis (Mikroorganismen). Kann allergische Reaktionen hervorrufen
Unsere lichtdurchlässigen Versandverpackungen sind aus 100% wiederverwendetem PET hergestellt. Das schont Ressourcen, unsere Umwelt und ermöglicht einen sicheren Pflanzenversand.

Helfen Sie mit und entsorgen Sie bitte auch Ihre Verpackungen entsprechend - der Umwelt zuliebe. Danke.

Xentari® 'Raupenfrei'
Biologisches Spritzpulver zur Bekämpfung von Schadraupen an Zierpflanzen, Obst, Gemüse und Weinreben. Wirkt ganz gezielt gegen verschiedene Schmetterlingsraupen wie z.B. Buchsbaumzünsler, Frostspanner und Kohlweißlinge. Natürlicher Wirkstoff. Schonend für Bienen (NB 6641) und andere Nützlinge.

Zulassungsnummer:
024426-00

Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Ggf. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten.

Zulassungsinhaber: SUMITOMO CHEMICALl
Wirkungsbereich: Insektizid
Wirkstoffgehalt:
540 g/kg (54 % w/w) Bacillus thuringiensis subspec. aizawai
Wirkmechanismus (IRAC-Gruppe): 11 Abiologisches Insektizid WG/ Wasserdispergierbares Granulat

Zulassungsgebiete:
Gegen freifressende Schmetterlingsraupen an Kernobst. Gegen freifressende Schmetterlingsraupen und Eulenarten an Kohlgemüse. Gegen Einbindigen und Bekreuzten Traubenwickler (Heuwurm und Sauerwurm) an Weinreben.

Anwendungs- /Zulassungsgebiete:
"Zierpflanzenbau:

Gegen freifressende Schmetterlingsraupen wie z.B. Buchsbaumzünsler (ausg. Eulenarten) an Buchsbaum# und anderen Zierpflanzenkulturen im Freiland.

Gegen Eulenarten (Noctuidae) an Zierpflanzenkulturen im Freiland

Gemüsebau:
Gegen Eulenarten und andere freifressende Schmetterlingsraupen an Kohlgemüse im Freiland#

Obstbau:
Freifressende Schmetterlingsraupen an Kernobst im Freiland#

Weinbau:
Gegen einbindigen und bekreuzten Traubenwickler an Tafel und Keltertrauben

Information zur Bienengefährlichkeit:
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
Produktleistung:
Biologisches Spritzpulver zur Bekämpfung von Schadraupen an Zierpflanzen, Obst, Gemüse und Weinreben.
Produktnutzen:
Wirkt ganz gezielt gegen verschiedene Schmetterlingsraupen wie z.B. Buchsbaumzünsler, Frostspanner und Kohlweißlinge.
Inhaltsstoffe:
Natürlicher Wirkstoff
Umweltaussage:
Schonend für Bienen und Nützlinge. Nicht bienengefährlich (NB 6641)
Sonstiges: Geeignet für den ökologischen Landbau gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007.

Anwenderschutz:
Verursacht schwere Augenreizung. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder
Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.Einatmen von
Staub/ Aerosol vermeiden. Schutzhandschuhe/ Augenschutz tragen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Enthält
Bacillus thuringiensis subsp. aizawai. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden
führen. Arbeitshandschuhe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. Beim Umgang
mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. Nicht mit UV-Stabilisatoren anwenden.
Dicht abschließende Schutzbrille und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim
Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung
erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung
von Pflanzenschutzmitteln. Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk
(z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Die Richtlinie für die
Anforderungen an die persönliche Schutzaus-rüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutz
ausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des
Spritzbelages wieder betreten.
Hinweise für den professionellen Anwender:Dicht abschließende Schutzbrille und Universal-
Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.
B. Gummistiefel)tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. Schutzanzug
gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem
unverdünnten Mittel

Gefahren- und Sicherheitshinweise:
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise (H-Sätze) H319 - Verursacht schwere Augenreizung.
Gefahrenhinweise (EUH-Sätze) EUH208 - Enthält Bacillus thuringiensis (Mikroorganismen). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweise (P-Sätze):
P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P261 - Einatmen von Staub/Aerosol vermeiden.
P280 - Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen.
P302 + P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P305 + P351 + P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser
spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P337 + P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P501 - Inhalt/Behälter ordnungsgemäßer Entsorgung zuführen.
Lagerung Das Mittel soll in der Originalpackung gut verschlossen, kühl und trocken gelagert werden. Vor Frost
und Hitze schützen
SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.

Umweltschutz/Anwendungsbestimmungen:
Das Mittel wird bis zur höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder
Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen wird, als nicht bienengefährlich
eingestuft (B4). Aufgrund der Selektivität des Mittels werden Populationen relevanter
Nutzorganismen nicht gefährdet. Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere. Anwendungsflüssigkeiten
und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs-
und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über
die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Inhalt/Behälter
ordnungsgemäßer Entsorgung zuführen.
Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt
wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit
die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat. Die Anwendung des Mittels in Kernobst
muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich
oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät
erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger
Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 %
eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung
ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder
gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung
des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes
von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt
oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder
die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im
„Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a
vom13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden
Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die
Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z.
B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Flächen angelegt worden sind. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von
Oberflächengewässern – Ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich
periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das
Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in
der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten
Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu
Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist,
neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern,
§ 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG und das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in
jedem Fall zu beachten.
Abstand: Kernobst: 50 % : 5 m · 75 % : 5 m · 90 % * Zierpflanzen: Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm:
50 % : 5 m · 75 % * · 90 % * Pflanzenhöhe über 125 cm: 50 % : 5 m · 75 % * · 90 % * Ein Verzicht
auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels
mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich
wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer eingehalten
wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 € geahndet
werden.
Abstand: Kernobst: 10 m; Zierpflanzen: Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm: 5 m Bei Eulenarten: 10 m Pflanzenhöhe
über 125 cm.
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht
zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich.

Erste-Hilfe-Maßnahmen:
Bei auftretenden Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen. Nach Einatmen für Frischluft sorgen.
Bei Berührung mit der Haut sofort mit Wasser und Seife abwaschen. Einige Minuten lang behutsam
mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Hinweise für den Arzt:
Symptomatische Behandlung.Entsorgung: Nur vollständig entleerte Packungen gehören in die Wertstoffsammlung. Entleerte Verpackungen nicht wiederverwenden.

Lagerung:
Das Mittel soll in der Originalpackung gut verschlossen, kühl und trocken gelagert werden. Vor Frost und Hitze schützen.

Entsorgung:
Nur vollständig entleerte Packungen gehören in die Wertstoffsammlung. Entleerte Verpackungen
nicht wiederverwenden.

Hinweise:
NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN002: Aufgrund der Selektivität des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet.

> Hinweise zur Verwendung (Sicherheitsdatenblatt)

> CLP-Kennzeichnungsetikett

> Gebrauchsanweisung


Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und –symbole in der Gebrauchsanleitung beachten.

Hersteller: Sumitomo Chemical Agro Europe S.A.S., Parc d‘Affaires de Crécy 2 · rue Claude, Chappe · 69370 St Didier au Mont d‘Or.

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